Arbeitsfelder > Sozialverträgliches und altersgerechtes Bauen

Bezahlbaren barrierefreien Wohnraum für alle schaffen

Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Nur unser Zuhause – die „dritte Haut“ des Menschen - kann unser Bedürfnis nach Schutz, Rückzug, und Entfaltung im privaten Raum erfüllen.

Immer mehr Haushalte - vor allem mit einem kleineren, zunehmend aber auch mit mittleren Einkommen - haben Schwierigkeiten, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.

Hintergrund ist oftmals, dass das Haushaltseinkommen zu niedrig ist, um die Miete einer durchschnittlichen am Markt angebotenen Wohnung zu bezahlen. So haben es Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung häufig schwer, eine ihren Bedürfnissen angepasste Wohnung zu finden.

In Deutschland sinkt trotz dieser Entwicklungen die Zahl der Sozialwohnungen. Im vergangenen Jahr sind deutlich mehr Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen weggefallen, als neu gebaut wurden; in den vergangenen 15 Jahren hat sich ihre Zahl etwa halbiert. Schätzungen nach fehlen in Deutschland derzeit mehr als 5 Millionen Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen.

Wir schaffen Quartiere haben es sich angesichts dieser Prognose zum Ziel gesetzt, mit Hilfe der sozialen Wohnraumförderung bezahlbaren Wohnraum für förderfähige Haushalte zu schaffen.

Hierbei greifen wir nicht nur auf unsere eigenen Erfahrungen in Planung und Umsetzung zurück, sondern bringen auch Experten für Förderungen mit ins Boot, um den zukünftigen Bewohnern die bestmögliche Unterstützung zur Verfügung stellen zu können.

Bei diesen Wohnungen sind die Mieten staatlich reguliert und dadurch vergleichsweise niedrig. Nur Menschen, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen, dürfen dort wohnen. Einen Wohnberechtigungsschein erteilen die zuständigen Stellen, wenn die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Übersicht zu den gesetzlichen Einkommensgrenzen abhängig von der Haushaltsgröße:

Personenzahl im HaushaltGesetzliche Einkommensgrenze für den Haushalt €Mögliches Jahreseinkommen Brutto €
Haushalt allgemein
1 Person20.42033.136
2 Personen24.60045.918
3 Personen, davon 1 Kind31.00049.668
4 Personen davon 2 Kinder37.40059.668
5 Personen davon 3 Kinder43.80069.668
Haushalt "Junges Ehepaar"
3 Personen, davon 1 Kind31.00055.918
4 Personen davon 2 Kinder37.40065.918
Haushalt Alleinerziehende
2 Personen, davon 1 Kind25.34047.074
3 Personen davon 2 Kinder31.74050.824
Haushalt Rentner
1 Person20.42026.970
2 Personen24.60037.734

Stand 2023

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Infos zu Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderungen erhalten Sie auf den Seiten der NRW Bank.

Förderfähig sind nur Wohnungen, die nach Wohnfläche und Zimmerzahl dem von der Bewilligungsbehörde festgestellten örtlichen Bedarf entsprechen. Die Wohnungen sind nur förderfähig, wenn sie die nachfolgenden Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten.

Höhe der Miete:

Gemeinden mit MietnieveauEinkommensgruppe AEinkommensgruppe B
M1-M36,00 €6,80 €
M46,50 €7,40 €
M4+ Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster7,10 €8,00 €

Stand 2023

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Infos zu Wohnraumförderungsbestimmungen und den hier wiedergegebenen Daten erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.

Die Wohnflächenobergrenzen betragen:

Wohnungbarrierefreibarrierefrei mit zusätzlicher BadewanneRollstuhlnutzer
1 Zimmer, Küche, Nebenräume50 qm55 qm60 qm
2 Zimmer, Küche, Nebenräume65 qm70 qm75 qm
3 Zimmer, Küche, Nebenräume80 qm85 qm90 qm
4 Zimmer, Küche, Nebenräume95 qm100 qm105 qm
5 Zimmer, Küche, Nebenräume110 qm115 qm120 qm

Stand 2023

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Infos zu Wohnraumförderungsbestimmungen und den hier wiedergegebenen Daten erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.

Altersgerechtes Bauen

Der demografische Wandel schreitet weiter voran. Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, aber die Wohnsituation wird dieser Entwicklung nicht angepasst. Von den Menschen im Alter von über 65 Jahren wohnen 93 Prozent in nicht barrierefreien und somit besonders im Alter einschränkenden Wohnungen. Je nach Zählweise sind nur 2 bis 5 Prozent der Wohnungen in Deutschland barrierefrei gestaltet.

In den kommenden Jahren wird im Zuge der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland deutlich ansteigen. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen wird trotz abnehmender Tendenz weiterhin zu Hause (und nicht in stationären Pflegeeinrichtungen) gepflegt werden.

Der Mangel an barrierefreien Wohnungen und solchen, in denen bereits Barrieren abgebaut wurden, ist seit Langem Tatsache. In einer älter werdenden Gesellschaft ist dies ein unbefriedigender Zustand. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen ihren Wohn- und Lebensraum ihren Bedürfnissen entsprechend gestalten können. Die Wohnung bietet Raum sowohl für soziale Kontakte, zugleich aber auch für einen Rückzug in die Privatsphäre. Alle Menschen verdienen ein an ihre Bedürfnisse angepasstes, selbstbestimmtes Leben in vertrauter Wohnumgebung - im Alter wie auch mit Beeinträchtigungen. Ziel muss es sein, Wohnraum bezahlbar zu halten und gleichzeitig sozialen und demografischen Anforderungen gerecht zu werden.

Wir schaffen Quartiere planen jede Wohnung barrierefrei, um die Lebensqualität für Ältere, Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dies ist nach unserer Meinung die Grundvoraussetzung, um gerechtes und zukunftsbeständiges Wohnen für Jeden zu garantieren.

Weitere Informationen zum Altersgerechten Bauen und den hier zitierten Daten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Wir schaffen Quartiere

Gesellschaft für sozial verträglichen Wohnungsbau mbH

Ringstraße 18
D-59597 Erwitte

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